Beim ersten Termin sollte in aller Deutlichkeit die Frage des Honorars geklärt werden.
Hierbei können in Anbetracht Ihrer persönlichen Situation bei einem Vorgespräch verschiedene Bezahlungsmöglichkeiten ins Auge gefasst werden.

Stundentarif

Jede Tätigkeit zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit wird Ihnen gemäß eines beim ersten Termin bestimmten Stundensatzes in Rechnung gestellt. In diesem Fall erhalten Sie von mir Rechnungen, mit genauer Angabe der aufgewendeten Zeit und der Bitte zur zeitigen Begleichung.
Diese Vorgehensweise wird häufig im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten verwendet, bei denen der Arbeitsaufwand im Vorfeld nur schwer abzuschätzen ist. Diese Art der Bezahlung wird daher in den meisten Fällen angewandt.
Damit Sie einen Überblick über die Kosten haben, kann ich Ihnen anbieten, eine Honorarvereinbarung zu unterschreiben, in der die voraussichtliche Stundenzahl für das gesamte Verfahren angegeben ist.

Pauschalhonorar

Das Pauschalhonorar beinhaltet alle notwendigen Leistungen für eine bestimmte juristische Unterstützung.
Diese Form der Bezahlung wird angewandt, wenn der Anwalt den Arbeits- und Zeitaufwand abschätzen kann.
Das Pauschalhonorar wird beispielsweise häufig bei Scheidungen in gegenseitigem Einvernehmen der Ehepartner angewandt.

Erfolgshonorar

Dieses Honorar kann nur zusätzlich zu einem Haupthonorar (in der Regel ein Pauschalhonorar) verlangt werden. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, eine Honorarvereinbarung zu unterschreiben, die Haupthonorar und Erfolgshonorar im Hinblick auf das Ergebnis (z.B. Schadensersatz) des gerichtlichen Verfahrens festlegt.

 

Es können jedoch auch andere Bezahlungsmöglichkeiten angesichts Ihrer persönlichen Situation in Betracht gezogen werden, die die Notwendigkeit der Übernahme der Kosten rechtfertigt.

Prozesskostenhilfe („l’aide juridictionnelle“)

Ich akzeptiere im Rahmen von Prozesskostenhilfe zu arbeiten, wenn Sie darauf Anspruch haben.

Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um die Übernahme des Anwaltshonorars durch den französischen Staat. Dies erfolgt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Die finanzielle Lage des Mandanten ist dabei ausschlaggebend.
Um Kenntnis darüber zu erlangen, welche die dafür notwendigen Bedingungen und einzureichenden Dokumente sind, können Sie über folgenden Link das Formular sowie das Informationsblatt abrufen:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/R1444.xhtml

Rechtsschutzversicherung („La garantie défense-recours“)

Ein Teil oder das gesamte Anwaltshonorar kann von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Diese kann Teil einer Versicherungsvertrages sein (Wohnung, Auto etc.) oder eine eigenständige Versicherung.
Ich kann Sie dabei unterstützen, diese Versicherungsangelegenheiten zu regeln, weil ein Verfahren innerhalb einer kurzen Frist bei der Versicherung angezeigt werden muss.
Außerdem sollten Sie auch wissen, dass ihre Versicherung von Ihnen nicht verlangen kann, sich für einen bestimmten Anwalt zu entscheiden, da die Wahl des Anwalts frei ist.

Erstattung des Anwaltshonorars

Im Rahm von Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsrechtsverfahren existieren Mechanismen, die es dem Gericht erlauben, der unterlegenen Partei die Prozesskosten der anderen Partei aufzuerlegen.
Die Gegenpartei kann dazu verurteilt werden Ihnen das Anwaltshonorar oder die durch Sie aufgewendeten Kosten teilweise oder vollständig zu erstatten.